Verhalten auf der Piste
Sicherheit geht – besonders auf den Pisten – vor.
Auch unter Skifahrern, die sich selbst als geübt und ungefährlich für die anderen Wintersportler einschätzen, dürfte sich der eine oder andere Pistenrowdie oder Selbstüberschätzer finden – nicht von ungefähr kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Deshalb ist es am besten für alle Beteiligten, sich an die FIS-Regeln zu halten. Dadurch erhöht sich die eigene Sicherheit, sowie die Sicherheit aller anderen Ski- und Snowboardfahrer.
Die zehn FIS-Verhaltensregeln
1. Rücksichtnahme auf die anderen Pistenteilnehmer
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Auf Sicht fahren. Geschwindigkeit und Fahrweise müssen dem individuellen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst werden.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben, von rechts oder von links – aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skisportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, anfahren und hangaufwärts fahren
Wird in eine Abfahrt eingefahren, nach einem Halt wieder angefahren oder hangaufwärts geschwungen beziehungsweise gefahren, muss man sich nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere getan werden kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Nach Stürzen ist eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder freizumachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Skifahrer oder Snowboarder, die aufsteigen oder zu Fuß absteigen, müssen den Rand der Piste benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skisportler muss Markierungen und Signale beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.


